Mit der Einführung der Testpflicht für die Schülerlinnen und die in den Schulen Tätigen ab dem 19. April 2021 entfällt zeitgleich die Wahlmöglichkeit für die Erziehungsberechtigten mit Kindern in der Primarstufe, ob diese am Präsenzunterricht teilnehmen. Ab dem 19. April 2021 gilt wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen des Wechselmodells. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Krankmeldung.

Der Präsenzunterricht ab dem 19. April.

Mit der Einführung der Testpflicht für die Schülerlinnen

Ostergruß

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nun haben wir eine weitere Etappe geschafft und können in die Osterferien gehen.