Der Unterricht findet weiterhin im Wechselmodell statt.
Mit der Einführung der Testpflicht für die Schülerlinnen und die in den Schulen
Tätigen ab dem 19. April 2021 entfällt zeitgleich die Wahlmöglichkeit für
die Erziehungsberechtigten mit Kindern in der Primarstufe, ob diese am Präsenzunterricht
teilnehmen. Ab dem 19. April 2021 gilt wieder die Pflicht zur
Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen des Wechselmodells.
Das komplette Schreiben des MBJS finden Sie hier.
(verantwortlich:Peter Stegmann)