Schule für gemeinsames Lernen

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es im Land Brandenburg 188 „Schulen für gemeinsames Lernen– die Lessing-Grundschule ist eine von ihnen. Damit verbunden ist das Bekenntnis, dass bei uns jedes Kind willkommen ist. Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ (LES), lernen bei uns gemeinsam in einer Klasse.

Das Land Brandenburg unterstützt uns dabei, den damit einhergehenden Herausforderungen gerecht zu werden – zum Beispiel durch das Bereitstellen von zusätzlichen Lehrerwochenstunden und pädagogischen Fachkräften. Ebenso nehmen unsere Lehrkräfte regelmäßig an spezifischen Fortbildungen teil.

gemeinsam

Förderung in Deutsch und Mathematik

Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten mit dem Lesen und Rechtschreiben haben, sollen besonders gefördert werden. Ähnliche Regelungen gibt es, wenn Kinder Schwierigkeiten beim Rechnen aufweisen (Dyskalkulie).

Verwaltungsvorschriften ermöglichen für betroffene Kinder einen Nachteilsausgleich, zum Beispiel in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten, gegebenenfalls auch das befristete Auslassen der Benotung. Voraussetzung ist die Feststellung der Schwierigkeit durch die Fachlehrerkraft und/oder den schulpsychologischen Dienst. Hilfreich kann auch der Förderunterricht sein.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Fachlehrkraft Ihres Kindes.