– Alle Schüler/innen ab Jahrgang eins tragen eine medizinische Maske, es
 sei denn aus Passgründen muss auf eine Alltagsmaske zurückgegriffen
 werden.
 – Der MNS wird im Innenbereich der Schule getragen.
 – Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen des MNS sind:
 • der Außenbereich der Schule
 • der Sportunterricht
 • das Singen und Spielen von Blasinstrumenten bei Einhaltung eines
 Abstandes
 • die Dauer des Stoßlüftens
 – Die Teststrategie wird ausgeweitet und die Schüler/innen testen sich an
 folgenden Wochentagen:
 Montag, Mittwoch und Freitag.
 Alle anderen Regelungen laut Hygieneplan der Schule (Homepage) bleiben
 erhalten.
(verantwortlich: Schulleitung)



