– Alle Schüler/innen ab Jahrgang eins tragen eine medizinische Maske, es
sei denn aus Passgründen muss auf eine Alltagsmaske zurückgegriffen
werden.
– Der MNS wird im Innenbereich der Schule getragen.
– Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen des MNS sind:
• der Außenbereich der Schule
• der Sportunterricht
• das Singen und Spielen von Blasinstrumenten bei Einhaltung eines
Abstandes
• die Dauer des Stoßlüftens
– Die Teststrategie wird ausgeweitet und die Schüler/innen testen sich an
folgenden Wochentagen:
Montag, Mittwoch und Freitag.
Alle anderen Regelungen laut Hygieneplan der Schule (Homepage) bleiben
erhalten.

(verantwortlich: Schulleitung)