Elternbrief zum Start ins neue Schuljahr 2020/21

Liebe Eltern,

die Sommerferien neigen sich dem Ende zu. Ich hoffe, Sie hatten mit Ihren Familien eine schöne erholsame Zeit. Ab Montag beginnt das neue Schuljahr. Wir planen einen Beginn mit Regelbetrieb mit voll umfänglichem Stundenplan. Dazu verfügen wir über ausreichend viele Lehrer/innen, was uns sehr freut.

lm Musikunterricht darf nicht gesungen werden und auch im Sportunterricht muss vorerst auf einige Disziplinen verzichtet werden.

Sollte es zu einer Einschränkung des Regelbetriebes kommen, wird es A- und B-Wochen mit halben Klassen geben. Im Idealfall erteilen wir auch dann alle Stunden nach Stundentafel. Mit Unterstützung der Firma eines Elternteils, die uns kostenfrei „Moodle“ zur Verfügung stellt und unser Personal im August einweisen wird, haben wir eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Plattform für den Distanzunterricht, den die zu Hause lernende Schülergruppe absolvieren sollte. Herzlichen Dank dafür.

Bereits im alten Schuljahr hat jede Lehrkraft erfasst, welche Inhalte und Kompetenzen in den einzelnen Fächern und Klassen nicht oder nicht ausreichend vermittelt wurden. ln den ersten Wochen wird für jeden Schüler/jede Schülerin eine individuelle Lernausgangslage in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch ab Klasse 3 und Naturwissenschaften für die Klassen 5 und 6 erstellt. Die Ergebnisse sind Grundlage für individuelles Lernen und Setzung von Schwerpunkten für die Fachkonferenzen. Von Ihrer Klassenlehrkraft erhalten Sie dazu differenzierte Angaben:

Was gibt es sonst zu beachten?

  1. lm Land Brandenburg wird es eine Maskenpflicht für Schulen geben. Dazu ist vorgesehen: Alle Personen müssen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-NasenBedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten. ln den Horten werden die pädagogischen Räume und die Außenanlagen ausgenommen. Die geänderte Umgangsverordnung soll am nächsten Dienstag vom Kabinett beschlossen werden. Dazu hat die Schulleitung mit der Hortleitung besprochen, dass auch in der Doppelnutzung im Container und im Steinhaus diese Regelung gilt, ausgenommen ist das Kolmarhaus. Um einen möglichst umfassenden Infektionsschutz zu haben, erwarten wir, dass sich alle Schüler/innen daran halten und behalten uns vor nach Verabschiedung der Umgangsverordnung bei Nichteinhaltung Ordnungsmaßnahmen auszusprechen. Am Montag stellen wir auf Kosten des Fördervereins für einzelne Kinder Masken zur Verfügung, falls Eltern in der Kürze der Zeit keine anschaffen konnten.
  2. Ab sofort dienen alle Türen und Tore (Waldstraße, Feuerbachstraße, Schule und Hort) als Ein- und Ausgänge zum Betreten des Schulgeländes. Ab 7:40 Uhr darf der Schulhof betreten werden und die Schüler/innen gehen unmittelbar in ihren Klassen- bzw. Unterrichtsraum. Dazu dürfen alle Türen in allen Gebäuden benutzt werden. Die Klassenlehrkraft bespricht dies am Montag mit den Schülerinnen und Schülern. ln den Gebäuden sind Aufsichten eingeteilt. Ab 7:50 Uhr ist die Lehrkraft im Raum.
  3. Das Betreten der Schule durch Eltern ist grundsätzlich verboten. Selbstverständlich bilden Ausnahmen die Abholung kranker Kinder und wichtige, vorher mit der Sekretärin oder der Klassenlehrkraft telefonisch vereinbarte Termine und Einladungen zur Gremienarbeit.

Ich wünsche uns allen einen guten Start in das neue, wieder besonders herausfordernde Schuljahr. Ganz sicher schaffen wir es gemeinsam zum Wohle Ihrer Kinder und unserer Schüler/innen mit Augenmaß und gegenseitigem Verständnis, verantwortungsbewusste Vereinbarungen zu treffen. Gleichzeitig danke ich Ihnen für lhr Vertrauen, Ihre Mitarbeit. Lassen Sie uns gemeinsam zuversichtlich nach vorne schauen.

Bitte bleiben Sie alle gesund.

Ich grüße Sie herzlich, auch im Namen des Teams der Lessing-Grundschule,

Cornelia Kremer

Weitere Ergänzungen zum Elternbrief vom 10.08.2020

Voraussetzung für einen wirksamen Infektions- und Gesundheitsschutz ist, dass ausschließlich Schülerinnen und Schüler ohne Anzeichen der Krankheit COVID-19 in der Schule unterrichtet und betreut werden. Es gelten daher gemäß der ergänzenden Hinweise zum Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtun­gen und Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/C0VI13-19 (Ergänzung zum Hygieneplan gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz) vom 01.08.2020 folgende Regeln seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz:

 „1.Kinder und Jugendliche mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE)

Grundsätzlich gilt, dass erkrankte Kinder in einer Kita u/o einem Hort nicht betreut werden sollen. Ebenso sollen erkrankte Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener Husten, Fieber >_ 38,5°C, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) müssen betroffene Personen der Kita bzw. der Schule fernbleiben. Die Eltern sollten einen Arzt konsultieren, der über die Indikation zu einem COVID-19 Test entscheidet. Darüber hinaus sollten Eltern einen Arzt befragen ggf. nach Terminvereinbarung aufsuchen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass das Kind an Covid-19 erkrankt sein könnte z.B. weil ein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Personen bestand oder das Kind bzw. der Jugendliche sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bei nachgewiesener COVID-19 Erkrankung und leichtem Verlauf ist eine Wiederzulassung nach 14 Tagen häuslicher Isolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches Attest möglich. Von den COVID-19 verdächtigen Infektionen und den fieberhaften akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder leichtem Husten (d.h. keine pfeifende Atmung, keine Atemnot, bzw. Atembehinderung bzw. andere Auffälligkeiten bei der Atmung) ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. In diesen Fällen kann das Kind die Kita bzw. die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen. Bei Zunahme der Beschwerden mit Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes oder zusätzlichem Auftreten von Fieber sollte ggf. ein Arzt konsultiert werden. Für alle Konstellationen gilt, dass für den Wiederbesuch der Kita oder Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes (z.B. sog. „Unbedenklichkeitsbeschei­ni­gung“ oder Nachweis eines negativen COVID-Tests) nicht erforderlich ist und nicht verlangt werden kann.

  1. Infektion innerhalb der Familie

Ist innerhalb einer Familie eine Covid-19-Infektion festgestellt worden, darf das Kind als Kontaktperson weder die Kita noch die Schule besuchen. Gleiches gilt, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 infizierten Personen hatte. Wartet ein in der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19 Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden hat, kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.“